Marktgemeinde Hopfgarten

Hunde in Hopfgarten

Hunde

Hunde sind seit jeher beliebte Begleiter von Menschen. In der Marktgemeinde Hopfgarten hat sich die Zahl der Hundebesitzer in den letzten 10 Jahren um rund 20% erhöht, die Anzahl der (gemeldeten) Hunde ist auf 230 gestiegen.
Das Thema Hunde und deren Haltung im öffentlichen Raum ist also ein allgegenwärtiges. Um ein adäquates Angebot zu schaffen und zeitgleich eine friedliche Koexistenz zu gewährleisten, hat sich vor allem der zuständige Ausschuss für Hundeangelegenheiten (Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt) in den letzten Monaten intensiv Gedanken gemacht und zahlreiche Maßnahmen gesetzt:

  • Westlich vom Fischteich entstand im Frühjahr eine großzügige Freilaufzone für Hunde. Dort können sich die Vierbeiner austoben und Hundebesitzer haben die Möglichkeiten, miteinander in Kontakt zu treten und sich auszutauschen. Der Platz wurde mittlerweile eröffnet und kann kostenfrei benützt werden. Die Parkplätze im Umkreis sind beschränkt, es empfiehlt sich also ein Spaziergang, um die Freilaufzone zu erreichen. Für die tolle Umsetzung sei an dieser Stelle den Mitarbeitern des Bauhofs und der Forstabteilung aufs herzlichste gedankt!

  • Als Begleitmaßnahme wurde in den verschiedenen politischen Gremien eine Verordnung über die Pflichten von Hundehalter breit diskutiert und im Gemeinderat schlussendlich am 15.05.2023 beschlossen. Diese Verordnung enthält einen Leinenzwang für beliebte Wander- bzw. Spazierwege (Bereich zwischen Ramstättbrücke und Kühle Luft, Spazierweg Badlwieden, Bereich zwischen Kühle Luft und Hörbrunn, Spazierweg zwischen Achenau und Schwiebogen und der Auenweg im Grafenweg) und entsprechende Hinweisschilder werden aufgestellt. Zudem enthält die Verordnung eine Aufnahmepflicht für den Hundekot, diese Verpflichtung gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Hinterlegt sind diese Verpflichtungen auch mit Strafbestimmungen. Es wird an alle Hundebesitzer*innen appelliert, die Regeln zu beachten, damit von den Strafmöglichkeiten tunlichst kein Gebrauch gemacht werden muss.

Die Verordnung gilt ab dem 30.06.2023, steht auf der Homepage zum Abruf bereit und die Einhaltung wird selbstverständlich auch kontrolliert.

Hundefreilaufzone

Beim Thema „Hunde in Hopfgarten“ ist also viel geschehen und das Angebot für Hunde und deren Halter wurde nachhaltig verbessert. Abschließend gilt ein ganz besonderer Dank dem Ausschuss sowie dem einberufenen Arbeitskreis, dem auch einige Hundebesitzer*innen angehören, für die engagierte Arbeit!   

29.06.2023